Mitgliedschaft
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft beim Sportverein Tomerdingen.
Gerne würden wir Sie in unserem Verein als neues Mitglied begrüßen.
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, ehe Sie sich der Beitrittserklärung zuwenden.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zum SV Tomerdingen können Sie auch unserer
Vereinssatzung entnehmen.
Bitte füllen Sie das geladene Formular aus und schicken es unterschrieben an uns zurück. Da aus
rechtlichen Gründen eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist, können wir Ihnen leider keine
andere Form des Beitritts, z.B. via Internet, anbieten.
Jahresbeitragssätze (gültig ab 01. Januar 2023) | |
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Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 32,-€ |
Ermäßigter Beitrag (Auszubildende, Studenten, usw.)* | 32,-€ |
Passives Mitglied (Erwachsene, die das Sportangebot des Vereins nicht in Anspruch nehmen)* | 32,-€ |
Erwachsener (Einzelbeitrag ab 18 Jahre) | 63,-€ |
Familienbeitrag (1 oder 2 Erwachsene und beliebige Anzahl Kinder) | 100,-€ |
* Auf schriftlichen Antrag und nach positiver Entscheidung durch den Vorstand. |
Bei einem Beitritt ab dem 01. Juli eines Jahres wird für das Beitrittsjahr nur der halbe Jahresbeitrag
erhoben. Bei einem früheren Beitritt ist der vollständige Jahresbeitrag fällig.
Sofern wir Ihren Beitrag nicht mittels Lastschriftverfahren einziehen können, müssen wir Ihnen einen
Mehraufwand in Höhe von 5,- € pro Jahr berechnen.
Beitragssätze der Abteilungen
In der Abteilung Basketball wird pro Jahr ein Abteilungsbeitrag von 30,- Euro erhoben.
Ob in den weiteren einzelnen Abteilungen zusätzlich Abteilungsbeiträge fällig werden, erfragen Sie bitte
bei den jeweiligen Ansprechpartnern.
Bitte beachten Sie außerdem, dass gemäß unserer Satzung die Mitgliedschaft erst dann wirksam wird,
wenn der Vorstand über den Antrag positiv entschieden hat.
Erlaubnis zur Veröffentlichung von Portrait- und Sportaufnahmen
Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft wird dem Sportverein Tomerdingen e.V. die Erlaubnis erteilt, Portrait-
und Sportaufnahmen des Mitglieds bzw. den Familienmitgliedern auf der vereinseigenen Homepage oder
in anderen Medien zu veröffentlichen. Jeder Zeit kann jedoch bei der Vorstandschaft ein entsprechender
Widerruf eingereicht werden. Dies muss schriftlich erfolgen. Bei Beendigung einer Mitgliedschaft erlischt
die Erlaubnis neuerer Publikationen. Für bereits veröffentlichte Fotos bleibt die Erlaubnis jedoch bestehen.
Kündigung
Die Kündigung ist nur zum 31.12. des Kalenderjahres und in schriftlicher Form mit eigenständiger
Unterschrift möglich. Bei Minderjährigen benötigen wir die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
In besonderen Fällen kann der Vorstand hinsichtlich des Austrittszeitpunkts Ausnahmen gewähren.